Impressum / Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG

CMV Consulting
Claudia Masemann e. Kfr.

Bahnhofstraße 5
49201 Dissen a.T.W. (am Teutoburger Wald)
im Osnabrücker Land

Telefon 05421 - 93599 - 12
Telefax 05421 - 93599 - 62

EMAIL info@cmv-consulting.de

Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 17.00 Uhr

Amtsgericht Osnabrück HRA 202560
Das Unternehmen wurde gegründet am 17.11.1997

Inhaberin und Geschäftsführerin
(Verantwortlich i.S.v. § 5 TMG) Claudia Verschaeren

Finanzamt Osnabrück - StNr. 65-145-15057
USt-ID-Nr. DE 202 144 813

© 1997 - 2012 CMV Consulting e. Kfr. Claudia Verschaeren

Informationen über die Firmenidentität § 5 TMG

Verantwortliche Person ist Claudia Verschaeren

Zuständige Aufsichtsbehörde

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541 353-0, Fax: 0541 353-122, E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de, Internet: http://www.osnabrueck.ihk24.de.

Genehmigungen

Genehmigung nach Erlaubnis §34c

Vernetzte Kompetenz

Wir weisen daraufhin, dass die CMV Consulting und ihr Aussendienst keine Hilfeleistungen im Sinne des Steuer- und Rechtsberatungsgesetzes durchführen und diese Dienstleistungen an das Dienstleistungsnetzwerk von zugelassenen Beratern vermitteln bzw. diese Leistungen durch Einholung, Rücksprache, Mitwirkung, Telefonkonferenz durch diese genannten Berater ausführen lassen.

Haftungsausschluss

Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.

Urheberrechtshinweise

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Externe Links

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Keine Abmahnung ohne Kontakt !!

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist.

Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.

Jugendschutzbeauftragte